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Katzen-OP Versicherung


Anbieter
Tarif OP-Kosten-Versicherung Katzen-OP-Krankenversicherung TierPartner Top
Altersbegrenzung (Eintrittsalter der Katzen) Eintritt bis 4. Lebensjahr Eintritt ab dem 4. Lebensmonat (bei Eintritt ab dem 6. Lebensjahr nur noch 80% Kostenerstattung) Eintritt ab dem 4. Lebensmonat. Keine Alterseinschränkung (Katzen müssen durch Tätowierung oder Chip gekennzeichnet sein und die Immunisierung muss bereits begonnen haben)
Wartezeit für Inanspruchnahme der Leistungen 3 Monate (gilt nicht bei Unfällen) 30 Tage 30 Tage (gilt nicht bei Unfällen)
Kostenübernahme der OPs (Gebührenordnung) Übernahme aller Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenverordnung Operationen infolge Unfall oder Krankheit bis zu 100 % nach dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung Übernahme aller Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für chirurgische Eingriffe (je Schadenfall ist der maximale Gesamterstattungsbetrag begrenzt)
Erstversorgung vor OP-Termin * ja, Untersuchungstag vor einer OP (inkl. Nebenkosten) ja
Erstattung von Diagnostik (Röntgen, Labor, etc.) * ja, bis zum 10. Tag nach der OP ja
Nachversorgung nach der OP ja ja, bis zum 10. Tag nach der OP ja
OP aufgrund Verschleißerscheinungen ja ja, bis zum 10. Tag nach der OP ja
Unterbringungskosten in Tierklinik ja ja, bis zum 10. Tag nach der OP ja
Behandlung im Ausland weltweit inkl. Rücktransport nach Deutschland (bei Reisen von bis zu 2 Monaten) Europa (bis zu 2 Monate Aufenthalt) weltweit inkl. Rücktransport nach Deutschland (bei Reisen von bis zu 2 Monaten)
Leistungsausschlüsse bereits bestehende chronische oder akute Erkrankungen, die in Zukunft eine medizinische Behandlung erfordern, Kastration/Sterilisation Vorerkrankungen, angeborene Fehlentwicklungen und deren Folgen, Kastration und Sterilisation, Zahnersatz und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien Krankheit, Unfall, chronische Erkrankungen, angeborene Fehlentwicklungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes erkennbar bereits vorhanden oder bekannt waren oder die Folge dieser sind. Krankheiten aufgrund unterlassener vorgeschriebener Impfungen. Tierwettkämpfe oder Tierschauen
Zusatzleistungen 24-Stunden-Hotline, Hilfe bei der Tierarztsuche, Tierschulen und Tiersittern. Beratung im Trauerfall. Hilfe bei Regressen und Rechtsstreitigkeiten.   Markierung, Registrierung, 24 Std. Servicetelefon, Serviceleistungen wie z.B. Organisation von Tierbetreuung bei Reise oder Krankheit des Halters, Transport vom Unfallort zu Arzt/Klinik (teilweise mit Kostenübernahme), Beratung in Rechtsfragen
Begrenzung Kostenübernahme pro Jahr auf ohne Begrenzung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung * 3.000 €
Erhöhung der Kostenübernahme pro Jahr bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung um * * 100 €
Begrenzung der Kostenübernahme je Schadenfall * * ambulante und stationäre Behandlung: 600 €, chirurgische Behandlung: 800 €
Selbstbehalt * * 50 € (gilt nicht für Vorsorgemaßnahmen und Markierung)
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Legende:
* = Nein



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