BerufsunfähigkeitsversicherungIhre Arbeitskraft ist Ihr höchstes Kapital. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit Sicherheit die wichtigste Versicherung überhaupt. Zumindest für alle, die auf Ihr Einkommen angewiesen sind.Kurzinformation zur BerufsunfähigkeitsversicherungWirkliche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eigentlich nicht. Es gibt zwar so genannte Dread Disease Versicherungen oder Versicherungen gegen den Verlust von Grundfähigkeiten. Ebenso wie die Unfallversicherung handelt es sich hierbei aber eher um Ausschnittdeckungen. Interessant sind die Alternativen dann, wenn aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen kein Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist.Wichtig bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind:
Wenn es um die Absicherung Ihrer Arbeitskraft geht, sollten Sie auf eine Beratung nicht verzichten. Auf unseren Seiten können Sie Anbieter zur Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen und ein Angebot anfordern. Um ein seriöses Angebot erstellen zu können, müssen wir Sie anrufen und weitere Details erfragen. Einzelheiten zur BerufsunfähigkeitsversicherungWer braucht diese Versicherung?Wann leistet diese Versicherung / Was heißt berufsunfähig? Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Was sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten? Wie kann ich meine bestehende Versicherung kündigen? Wie viel Versicherungssumme benötige ich? Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Was hat sich 2001 bei der gesetzlichen Rente geändert? Weitere Informationen zur gesetzlichen Änderung ab 2001 Leistungsvoraussetzungen für Rentenzahlung Laufzeiten Meldepflichten Wer braucht diese Versicherung?Im Prinzip braucht jeder, der über ein Einkommen verfügt und dieses auch benötigt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Angestellte müssen erhebliche Einkommensverluste hinnehmen, wenn sie allein auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Selbständige sind in der Regel gar nicht gesetzlich versichert und müssen ihre Absicherung daher selbst in die Hand nehmen. Auch Studenten, Hausfrauen oder Hausmänner sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Für Kinder ist zumindest eine Erwerbsminderungsversicherung empfehlenswert.
Nachstehend finden Sie eine Grafik, aus welchen Gründen es zu einer Berufsunfähigkeit kommen kann.
Burn Out Syndrom - neues Krankheitsbild: Erst im Jahr 2006 kam es zu einem Urteil vor dem Landgericht München, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Falle des Burn Out Syndoms leisten muss. Was leistet diese Versicherung und was bedeutet berufsunfähig?Berufsunfähig ist, wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd (oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?Die Versicherung leistet so lange wie die Berufsunfähigkeit besteht. Maximal zahlt der Versicherer bis zum Ablauf der Versicherung.Oft werden Verträge mit kurzer Laufzeit abgeschlossen um Beiträge zu sparen, denn der Beitrag für eine Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr ist um einiges günstiger als bis zum 65. Lebensjahr. Das Risiko einer Erkrankung ist in diesen Jahren um ein vielfaches höher. In der Regel macht dies keinen Sinn, da ein finanzielles Problem entsteht, wenn die Leistung vor Erreichen des Rentenalters endet. Unterschiede bei den Angeboten der Versicherer Die Angebote der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich enorm. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind:
Was muss ich monatlich anlegen?Verträge können schon ab 25,00 € Monatsbeitrag abgeschlossen werden. Mit 50,00 € pro Monat steht Ihnen der gesamte Versicherungsmarkt offen.Was sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten?AntragfragenDie Antragsfragen sind entscheidend für die Annahme des Antrages durch den Versicherer und eine eventuell später fällig werdende Rentenleistung. Deshalb ist es ratsam die Fragen genau und richtig zu beantworten, ansonsten könnte die Gesellschaft bei der späteren Leistungsprüfung eine Rente ablehnen, wenn eine vorherige Erkrankung nicht angegeben wurde. Antragstellung Man sollte nicht voreilig und "einfach so" einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Wird dieser abgelehnt, wird es schwierig. Viele Versicherungen fragen ob bereits bei anderen Versicherungen ein Antrag gestellt wurde und wenn ja, warum dieser abgelehnt wurde. Hier erfolgt dann eine strenge Risikoprüfung. Beginn der Rentenzahlung Viele Versicherer zahlen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn diese erst später festgestellt wird. Andere bezahlen erst von dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Beitragszuschlag und Leistungsausschluss nach Antragsprüfung Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag, so kommt vorerst kein Vertrag zustande. Bei einem Leistungsausschluss gilt dies ebenso. In beiden Fällen unterbreitet der Versicherer Ihnen ein neues Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Erst mit Ihrer Unterschrift, unter einer entsprechenden Vereinbarung, wird dies auch Vertragsbestandteil. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann der Versicherer die Vertragsannahme vollständig ablehnen. Beitragsstundung ab Meldung der Berufsunfähigkeit Bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kann einige Zeit ins Land gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind normalerweise auch die Beiträge zu entrichten. Viele Gesellschaften bieten für den Zeitraum von der Meldung bis zur Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit eine Stundung der Beiträge an. Befristung des Rücktrittsrechts Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben die Versicherer 10 Jahre lang ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde im Antrag etwas absichtlich oder versehentlich verschwiegen hat, was für den Abschluss des Vertrages relevant war. Einige Versicherer haben diese Fristen auf 5 Jahre oder sogar auf 3 Jahre verkürzt. Das Recht zur Anfechtung des Vertrages, z.B. wegen des bewussten oder gewollten Verschweigens, bleibt hiervon unberührt. Berufsdefinition Geben Sie im Antrag eine genaue Definition Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit an. Beispielsweise Arzt, der Fachrichtung Orthopädie, in eigener Praxis mit operativer Tätigkeit. Die genaue Angabe Ihres Berufes kann im Leistungsfall entscheidend zur Beurteilung einer Tätigkeit in einem anderen Beruf, der Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, sein Einstufung in eine Berufsgruppe Je nach dem, wie risikoreich ein Beruf eingestuft ist, desto höher kann der Beitrag für die Versicherung sein. Vergleichen Sie dazu verschiedene Gesellschaften, denn die Einstufung und damit auch der Beitrag können sich unterscheiden. Dynamische Erhöhung des Versicherungsschutzes Die jährliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung gegen Mehrbeitrag ist aufgrund der Inflationsrate/Geldentwertung/Kaufpreisentwicklung sinnvoll und wichtig. Ansonsten kann sich über die Jahre bzw. Jahrzehnte eine ehemals passende Absicherung als zu gering herausstellen. ino24-TippSinnvoll ist ein Angebot, dass auch im Leistungsfall die Rente garantiert dynamisiert. Karenzzeiten von 0 bis 36 Monate. Eine Karenzzeit bedeutet, dass nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rentenzahlung erst nach Ablauf dieser Frist beginnt. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger ist die Prämie. Unserer Meinung nach ist die Vereinbarung einer Karenzzeit nicht empfehlenswert, weil der Beitragsnachlass für die Verschiebung des Rentenbeginns zum einen relativ gering ist und zum anderen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit im Regelfall schwerwiegender sind als vorher angenommen; eine Verschiebung des Zahlungsbeginns in die Ferne ist für die Kunden somit eher nachteilig zu bewerten. Nachversicherungsgarantie Die meisten Gesellschaften bieten Möglichkeiten, die versicherte Rente aufgrund bestimmter Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Nachversicherungsmöglichkeiten werden z.B. häufig geboten bei:
Hier kommt es auf die Definition in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft an. Wird beispielsweise ein Prognosezeitraum von 3 Jahren verlangt, so ist dies für den Arzt in der Regel schwer vorhersagbar; ein Prognosezeitraum von 6 Monaten ist für den Arzt durchaus möglich. Wichtig ist, dass in den Bedingungen die Gesellschaft die Rentenzahlung rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erbringt. Rechtzeitige Meldung des Versicherungsfalles Die Berufsunfähigkeit muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Wenn man sich länger als drei Monate Zeit lässt, kann ein Versicherer, gemäß den Standardbedingungen, erst zu diesem Zeitpunkt zur Rentenzahlung verpflichtet sein. Zwischenzeitlich gibt es viele Bedingungswerke, in denen die Versicherer dennoch die Rentenleistung erbringt, wenn die verspätete Meldung nicht schuldhaft verursacht wurde. ino24-TippMelden Sie den Verdacht einer möglichen Berufsunfähigkeit sofort an die gesetzliche Rentenversicherung und gleichzeitig auch an Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie kann ich meine bestehende Versicherung kündigen?Laut §41 hat der Versicherer das Recht, die Prämie anzupassen bzw. sogar den Vertrag zu kündigen, wenn ihm nach hinein Umstände bekannt werden, die Einfluss auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gehabt hätten.Berufsunfähigkeitsversicherungen sind in der Regel ohne Einhaltung einer Frist, zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, kündbar. Beachten Sie aber, dass Sie vorher eine Annahmebestätigung des neuen Versicherers haben sollten. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass Sie auf einmal ohne Versicherungsschutz dastehen. Oft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in einer Kapitalversicherung eingeschlossen. Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Vertrag ausschließen, um so zu preiswerterem oder besserem Versicherungsschutz zu kommen. Bitte beachten Sie aber, dass die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in der Kapitalversicherung enthalten bleiben sollte. Die Kündigung einer bestehenden Versicherung macht dann Sinn, wenn Sie:
Wie viel Versicherungssumme (Berufsunfähigkeitsrente) benötige ich?Durch den Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich das Problem verschärft. Die neue Erwerbsminderungsrente führt im Ergebnis dazu, dass Sie mit einer gesetzlichen Rente eigentlich nicht mehr rechnen können. Deshalb sollten Sie den Teil Ihres Einkommens versichern, den Sie zum leben garantiert brauchen. Die meisten Anbieter versichern nur ca. 70 bis 80% Ihres Einkommens. Bei Hausfrauen, Studenten und Kindern ist die Berufsunfähigkeitsrente meist auf 1.000 € begrenzt.Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach:
Einsparpotenzial ergibt sich auch durch die Vereinbarung von abweichendem Leistungsendalter. So können Sie beispielsweise einen Vertrag bis Endalter 55 abschließen, aber vereinbaren, dass die Leistung bis Alter 65 bezahlt wird, wenn Sie vor 55 berufsunfähig werden. Was hat sich 2001 bei der gesetzlichen Rente geändert?Seit dem 01.01.2001 ist die beschlossene Änderung zur gesetzlichen Invalidenrente in Kraft. Eigene Vorsorge ist nun unverzichtbar geworden. Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Ersetzt wurde diese durch die Erwerbsminderungsrente. Diese fällt, im Vergleich, deutlich geringer aus und ist mit der bisherigen Regelung nicht vergleichbar.Regelung für nach dem 1.1.1961 Geborene: Das bisherige System der Berufs-/bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente fällt weg. Es wird ersetzt durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Der erlernte Beruf bzw. die akademische Ausbildung zählen nicht mehr! Eine entscheidende Änderung ist, dass nicht mehr Ihr erlernter Beruf für eine Rentenzahlung ausschlaggebend ist; allein das so genannte "Restleistungsvermögen" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist von Bedeutung. Bewertet wird nur noch, ob Sie überhaupt, in welchem Beruf auch immer, in der Lage sind, zu arbeiten (Restleistungsvermögen).
Regelung für vor dem 2.1.1961 Geborene: Hier gilt, dass für die Definition des Restleistungsvermögens Ihr Beruf ausschlaggebend bleibt, die Rentenzahlung jedoch gemäß der neuen Erwerbsminderungsrente erfolgt.
Beispiele von Einbußen in Zahlen:
Weitere Informationen zur gesetzlichen Änderung ab 2001Seit dem 1.Januar 2001 sind gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch die neue Erwerbsminderungsrente ersetzt. Betrugen die staatlichen Rentenzahlungen im Falle eingeschränkter Erwerbsfähigkeit schon bislang nur einen Bruchteil des letzten Bruttogehalts, so sind diese Leistungen mit Jahresbeginn 2001 noch einmal gekürzt worden.Die neue Erwerbsminderungsrente existiert in zwei Stufen: Entscheidenden Einfluss auf ihre Höhe hat die Verwendbarkeit des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt. Im Detail:
Die alten Bestimmungen sahen für vergleichbare Fälle - wenngleich unter anderen Bezeichnungen - noch Beträge von 28 bzw. 42% vor. Mit den früheren Sätzen betrug die durchschnittliche Monatsrente bei Teil-Berufsunfähigkeit in den alten Bundesländern 568,00 € monatlich, in den neuen Ländern 462,00 € - diese Leistungen reduzieren sich durch die Neuregelung noch einmal. Die Folge: Soll der bisherige Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit beibehalten werden, klafft die Versorgungslücke noch weiter auf. Zwei weitere Maßnahmen der Rentenreform führen ebenfalls zu Leistungskürzungen:
Ein Verwaltungsangestellter hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3000,00 €. Bei einem Unfall erleidet der 37-jährige ein Schädel-Hirn-Trauma; danach ist er nur noch in der Lage fünf Stunden täglich zu arbeiten. Die Unfallfolgen verhindern eine Rückkehr in seinen alten Beruf, das Unfallopfer übernimmt eine Stelle in der Registratur. Für die reduzierte Stundenleistung erhält er in der neuen Tätigkeit netto 700,00 €. Dazu kommen 20% aus der halben Erwerbsminderungsrente in Höhe von 600,00 €. Statt wie früher knapp 1700,00 € monatlich Netto für seinen Verwaltungsjob, erzielt der Angestellte mit insgesamt 1300,00 € nur noch ca. 75% vom alten Verdienst. Dieses Beispiel verdeutlicht das Ausmaß der Versorgungslücke. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, staatliche Leistungen durch private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit zu ergänzen. Vorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Die Einführung der halben bzw. vollen Erwerbsminderungsrente zum Jahreswechsel 2000/2001 kommentierte Stiftung Warentest lapidar: "Wer nicht am Hungertuch nagen will, wenn er bereits in jüngeren Jahren nicht mehr arbeiten kann, muss zwangsläufig selbst vorsorgen." Dieser wachsende Bedarf hat die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen auf den Plan gerufen. Gesellschaften bieten derartige Verträge zum Schutz der Arbeitskraft in mehreren Varianten an:
Leistungsvoraussetzungen für die RentenzahlungAls berufsunfähig gilt, wer seinen Beruf für geraume Zeit (ab mindestens sechs Monaten) nicht mehr ausüben kann. Viele Versicherungen übernehmen bei dieser Pauschalregelung die Rentenzahlungen in voller Höhe ab einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von 50%.Daneben gibt es aber auch noch das Staffelmodell: Der Versicherte erhält bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 25% eine Teilrente, die vollständige Zahlung erfolgt aber erst ab 75%. Bei dieser Variante hat der Kunde seine Versicherung aber über Verschlechterungen seines Gesundheitszustandes auf dem Laufenden zu halten - mitunter eine aufwändige Angelegenheit. LaufzeitenIdealerweise haben BUZ-Verträge lange Laufzeiten, damit sich bis zum Bezug der vollständigen Altersrente (ab dem 65.Lebensjahr) keine jahrelange Lücke auftut, die der Versicherte aus eigenen Mitteln überbrücken muss. Einige Versicherer begrenzen die Vertragslaufzeit auf beispielsweise 25 Jahre - hier sollten 30-Jährige andere Anbieter wählen mit für sie günstigeren Zeiträumen.Momentan gibt es nur sehr wenige Versicherungsunternehmen auf dem Markt, die Laufzeiten bis zum 67. Lebensjahr anbieten. MeldepflichtenEin weiterer Aspekt bei der Prüfung des Versicherungsantrages ist, wie viel Zeit dem Kunden gelassen wird, einen Schadenseintritt zu melden - ohne dass ihm Zahlungseinschränkungen drohen. Denn in vielen Fällen stellt sich die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit erst nach einiger Zeit heraus. Glück im Unglück hat dann, wer rückwirkend Rente für den gesamten Zeitraum seiner Arbeitsunfähigkeit erhält. |
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