Den Begriff der Berufsunfähigkeit kennen einige noch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch bereits seit dem 01.01.2001 gibt es diese Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor dem
01.01.1961 geboren sind. Für alle anderen zahlen die gesetzlichen Rentenanstalten stattdessen
die halbe oder volle Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nicht mehr nach dem tatsächlich ausgeübtem Beruf, sondern ob überhaupt irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Doch bevor die Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, müssen sowohl Wartezeiten erfüllt, als auch Beiträge gezahlt sein.
Die einfache Regel für Wartezeiten und Beiträge lautet:
• Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).
• In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.
Wer vor Ablauf der Wartezeiten gesundheitlich keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht oder die drei Jahre der Beitragszahlung nicht erfüllen kann, muss bereits mit der Grundsicherung, d.h. Hartz IV rechnen.
Für Angestellte und Arbeiter gilt:
Die Auszahlungshöhe richtet sich nach Ihrem bisherigen
Einkommen und Ihren Versicherungsjahren. Die
volle Erwerbsminderungsrente beträgt durchschnittlich 30 - 34 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist es die Hälfte.
Hier ein Beispiel für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung:
Mann 35 Jahre, ledig, keine Kinder,
Bruttogehalt 2.500 € Nettogehalt 1.500 €
Halbe Erwerbsminderungsrente 475 € - Versorgungslücke 1.025 € pro Monat!
Für Selbstständige gilt:
Bitte denken Sie daran, dass Sie als Selbständiger keinen Anspruch auf die Leistungen haben, außer Sie haben bis zum 1.1.1984 die gesetzliche Wartezeit bereits erfüllt und zahlen
weiter freiwillig Beiträge in die gesetzlichen Rentenversicherungen.
WICHTIG:
Sie
verlieren sämtliche Ansprüche, wenn Sie aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit wechseln und zwar egal, wie lange Sie Beiträge eingezahlt haben (Regeln zu Wartezeiten und Beiträgen – siehe Oben).
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie Ihren Beruf bzw. Ihre zuletzt
ausgebübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Hierbei gibt es keine Unterteilung in die
halbe bzw. volle Berufsunfähigkeitsrente. Kommt es zum Leistungsfall, zahlt der Versicherer die im Vertrag vereinbarte Rente.
Übersicht der Ursachen für Berufsunfähigkeit:
Diese Versicherungsform gehört zu den Lebensversicherungen und kann von jedem abgeschlossen werden, der seine Arbeitskraft absichern möchte. Dies gilt auch für Schüler, Studenten und Hausfrauen bzw. Hausmänner.
Gerade für Selbständige und diejenigen Personen, die keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist diese private Versicherungsform unerlässlich.
Genau wie die gesetzlichen Rentenanstalten zahlen die privaten Versicherer eine monatliche Rente, wenn man seinen Beruf / Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, d.h. die Berufsunfähigkeitsversicherung wird für eine Person abgeschlossen und es wird eine Rentenhöhe versichert.
Die wichtigste Frage für alle Kunden ist, was eigentlich „berufsunfähig“ bedeutet und hier gibt es einige Punkte, die man beachten sollte, bevor man eine solche Versicherung abschließt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert eigentlich nicht uns und auch nicht unsere Arbeitskraft ab, sondern den daraus entstehenden Verdienstausfall auf sehr lange Zeit. Wenn ich also auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erbringt diese Versicherung Leistungen in Form einer monatlichen Rente.
Für Angestellte:
Angestellte erhalten zwar nach Ablauf der Wartezeit und der Einzahlung der Pflichtbeiträge Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungen, diese entsprechen allerdings nicht dem tatsächlichen Einkommen. Mit der privaten Versicherung kann man sowohl die Wartezeiten überbrücken, als auch das tatsächliche Einkommen (inkl. gesetzlicher Erwerbsminderungsrente) absichern.
Als Faustregel gilt: rund 50% des Bruttoeinkommens sollten versichert werden.
Für sehr gut verdienende Angestellte:
Falls Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze (in 2011: EUR EUR 66.000,-- p.a.) verdienen, beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit auch nur aus maximal diesem Anteil erhalten. Die Differenz zu Ihrem jetzigen Einkommen ist dann natürlich noch deutlich größer.
Für Selbständige:
Sie können mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Verdienst absichern. Die Höhe der monatlichen Rente wird meistens individuell ermittelt.
Für Schüler und Studenten:
Da diese Personen-Gruppe nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, ist die private Absicherung, die einzige, die im Fall der Fälle greift. Zwar klingt es auf den ersten Blick nicht logisch, dass ein Schüler oder Student berufsunfähig wird, aber der Sachverhalt ist derselbe, wenn man nicht arbeiten kann bzw. erst gar keine Ausbildung zu einem Beruf aufnehmen kann.
Für Hausfrauen bzw. Hausmänner:
Diese Personen haben dasselbe Problem wie Schüler und Studenten. Vor allem wenn Kinder im Haushalt sind, sollte die Arbeitskraft des „nicht berufstätigen“ Partners nicht unterschätzt werden. Eine private Absicherung ist möglich und sollte heutzutage auch im Hinblick auf die Pflege von Angehörigen etc. in Betracht gezogen werden.
Für die Gruppen Schüler/Studenten und Hausfrauen/Hausmänner gilt bei allen Versicherungsunternehmen eine Obergrenze. Es kann nur eine bestimmte Rentenhöhe versichert werden. Diese liegt meist bei 1.000,00 Euro Monatsrente.
Ähnlich wie bei der Krankenversicherung richtet sich der Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung in erster Linie nach:
• Geschlecht,
• Alter,
• Versicherter Leistung, hier also die monatliche Rente.
Zusätzlich hierzu kommt:
• Erlernter Beruf und tatsächlich ausgeführte Tätigkeit
• Laufzeit
• Leistungsdauer
• Raucher/Nichtraucher
Bei Verträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann es auch passieren, dass ein Versicherungsunternehmen einen Zuschlag verlangt. Dies ist allerdings für jeden Kunden individuell und richtet sich nach persönlichem Gesundheitszustand bzw. Tätigkeit.
Anders als bei den Verträgen zur privaten Krankenversicherung haben Lebensversicherungen eine Laufzeit, d.h. bereits beim Abschluss des Vertrages legen Sie persönlich fest, wie lange die Versicherung bestehen soll und bis wann sie leisten soll.
Laufzeit:
Ist der Zeitraum, in dem man versichert ist und die vereinbarten Beiträge zahlt.
Leistungsdauer:
Ist der Zeitraum in dem die Versicherung tatsächlich Leistungen erbringt, unabhängig davon, ob man noch Beiträge zahlt bzw. versichert ist.
Warum dieser Unterschied?
Dies erklärt man am besten anhand dreier Beispiele:
Frau X schließt als Angestellte einen Vertrag mit einer Laufzeit UND Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr ab. Mit 45 wird sie leider krank und kann ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Die Versicherung zahlt bis zu ihrem 67. Lebensjahr eine monatliche Rente, danach bekommt sie die staatliche Altersrente.
Herr Y will richtig sparen und schließt ebenfalls einen Vertrag ab, allerdings nur mit einer Laufzeit UND Leistungsdauer bis zum 55. Lebensjahr. Auch er wird mit 45 berufsunfähig. Seine Versicherung zahlt allerdings nur bis zum 55. Geburtstag. Bis zum 67. Geburtstag geht Herr Y leer aus. Wäre er mit 56 Jahren berufsunfähig geworden, hätte er keine Ansprüche mehr.
Frau Z hatte ein bisschen genauer hingeschaut und hat sich für eine andere Variante entschieden. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungszeit bis zum 67. Lebensjahr. Auch Frau Z wird mit 45 berufsunfähig, bekommt aber bis zum 67. Lebensjahr die Rente. Wäre sie allerdings mit 56 Jahren berufsunfähig geworden, hätte sie keine Ansprüche mehr.
Es gibt wohl kaum ein Versicherungsprodukt, das so viele Klauseln enthalten kann, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sollte man auf einige besondere achten:
Abstrakte Verweisung
Diese Klausel bezieht sich auf den Beruf. Ist diese Klausel vertraglich vereinbart, kann der Versicherer darauf bestehen, dass man künftig einen anderen Beruf ausübt, als den erlernten oder derzeit ausgeübten.
Beispiel:
Friseurmeister bekommt eine Allergie gegen ein Mittel, welches er täglich benutzen muss, ansonsten ist er aber gesund. Die „abstrakte Verweisungsklausel“ besagt, dass er aber eine andere Tätigkeit ausüben könnte und verweigert die Leistung.
Deshalb ist es absolut unerlässlich, dass das Versicherungsunternehmen gemäß ihren Bedingungen auf diese Klausel verzichtet. Gute Versicherer machen das.
Rückwirkende Zahlung
Diese Klausel bewirkt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer auch dann die vereinbarte BU-Rente auszahlt, wenn dieser seine Berufsunfähigkeit verspätet anzeigt. Der maximale Zeitraum, für den diese Auszahlung rückwirkend erfolgen kann, beträgt drei Jahre.
Anerkennung ab dem 1. Tag
Nicht bei jedem Fall ist von Anfang an zu erkennen, ob die Berufsunfähigkeit dauerhaft sein wird. In solchen Fällen warten die meisten Versicherungen – wie bereits weiter oben beschrieben – mit der Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sechs Monate. Achten Sie hier unbedingt darauf, dass bei Vorliegen eines Attestes durch den behandelnden Arzt über die sechs Monate hinaus der rückwirkende Beginn der Berufsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Feststellung in der gewählten Police vorgesehen ist.
Infektionsklausel für z.B. Ärzte, Köche und Kindergärtnerinnen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss infolge eines gesetzlichen oder behördlichen Tätigkeitsverbotes dieses Verbot als Berufsunfähigkeit werten und dem Versicherten für die Dauer des Berufsverbots die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zahlen. Dies wird regelmäßig über eine sogenannte Berufsunfähigkeitsklausel erreicht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird gerne als
Zusatzversicherung (BUZ) in einem anderen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen.
Beliebte Versicherungen sind hierbei:
• Risikolebensversicherung
• Kapitallebensversicherung (klassisch oder fondsgebunden)
• Rentenversicherung (klassisch oder fondsgebunden)
Im Grunde spricht nichts dagegen, eine BUZ in einen andern Vertrag zu integrieren, doch hier sollte man aufpassen.
Risikolebensversicherung
Diese Verträge haben nur in den seltensten Fällen so lange Laufzeiten, wie der Versicherungsschutz für die Arbeitskraft benötigt wird. Endet der Hauptvertrag, so entfällt auch die BUZ vollständig. Sie kann nicht als eigenständiger Vertrag fortgeführt werden. Auch ist die Höhe der monatlichen Rente oft begrenzt.
Kapitalleben- und Rentenversicherung
Solche Verträge haben oft die richtige Laufzeit, aber auch hier ist die Rentenhöhe begrenzt. Zudem kommt ebenfalls der Aspekt, dass wenn der Hauptvertrag gekündigt wird, der BU-Schutz entfällt. Dies kann durchaus schwierig werden, wenn man den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt, die Zahlungen für die Rentenversicherung allerdings einstellen will.
Andererseits kann auch die Kombination sehr sinnvoll sein, weil im Falle der Berufsunfähigkeit nicht nur eine laufende Rente bezahlt wird, sondern darüber hinaus auch der Beitrag für die Rentenversicherung ebenfalls übernommen wird.
Welche Lösung für Sie am besten ist, erörtern Sie bitte mit Ihrem persönlichen Berater.
Am besten über einen Experten. Es gibt viele Finanzberater und Versicherungsmakler, die sich auf die Absicherung der Arbeitskraft spezialisiert haben. Ebenso haben die Versicherungen unterschiedliche Produkte für die entsprechenden Berufsgruppen entwickelt.
Besonders in Haushalten in denen beide Partner berufstätig sind, kann es von Vorteil sein, dass der eine beim Anbieter A, der andere beim Anbieter B versichert ist, da die Tarife entsprechend kalkuliert sind und besonders bei bestimmten Berufen (z.B. Ärzte, IT-Berufe, Pflegeberufe, Fahrlehrer) entsprechende Sonderbedingungen enthalten.
Wer vor längerer Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, der kann sich zunächst beruhigt zurück lehnen. Was ist aber in der Zwischenzeit alles passiert?
• Haben Sie Ihren Beruf gewechselt und sind jetzt in einer ganz anderen Branche tätig?
• Wie ist Ihre Karriere verlaufen? Verdienen Sie viel mehr, als vor fünf Jahren?
• Haben Sie Ihren Job an den Nagel gehängt und verdienen jetzt weniger?
• Sind Sie die meiste Zeit im Ausland tätig?
Falls Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten können, dann sollten Sie auch mal Ihren Versicherungsordner zur Hand nehmen. Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Prüfstand stellt, kann durchaus Geld sparen oder seinen Versicherungsschutz optimieren. Ein Vergleich oder unverbindliches Angebot erhält man kostenlos.
WICHTIG:
Bevor Sie einen bestehenden Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, vergessen Sie bitte nicht, dass Sie stets die Gesundheitsfragen beantworten müssen. Die Annahmeprüfungen bei dieser Versicherung sind entsprechend dem versicherten Risiko oft knallhart. Hier sollte
nicht zwingend die Ersparnis im Vordergrund stehen, sondern Ihre finanzielle Sicherheit.
Manchmal wird ein Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt bzw. nur unter erschwerten Bedingungen angenommen. Dabei muss es sich nicht einmal um schwere Erkrankungen handeln. Selbstverständlich wird jeder Experte versuchen seine Kunden optimal zu versichern. Doch auch Fachleuten sind Grenzen gesetzt.
Falls es der Gesundheitszustand nicht erlaubt, kann als Alternative eine
Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei schweren Krankheiten und eine Unfallversicherung oder Unfallrente eine Alternative sein. Dies sollte aber nur als Notlösung in Betracht kommen.
„Kinder sind unsere Zukunft“ lautet ein schöner Ausspruch. Doch in Deutschland ist oft das Auto besser versichert, als das eigene Kind. Warum eigentlich?
Kinder, Schüler und Studenten haben einen riesigen Nachteil in unserem Sozialnetz: Sie sind noch nicht mal gemeldet. Erst mit dem ersten Verdienst erhält man seinen Sozialversicherungsausweis.
Dummerweise richtet sich das Leben nicht nach solchen Dingen. Was wenn man gar nicht erst soweit kommt, einen Beruf erlernen zu können oder gar auszuüben? Wieso sollte ein 20-Jähriger Student im Straßenverkehr weniger gefährdet sein, als der 40-Jährige Abteilungsleiter, wenn doch beide morgens an der Ampel stehen oder dieselbe schwarze Piste im Skigebiet nehmen?
Zusätzlich gilt:
Je früher eine solche Versicherung abgeschlossen wird, umso günstiger sind die Beiträge und das ein Leben lang. Außerdem ist der Gesundheitszustand naturgemäß eher besser.
Es gibt auch einige Kinderpolicen mit integrierter Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Gute Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gehen mit der Biographie mit: Als Kind hat man die
Erwerbsunfähigkeit versichert, diese wandelt sich zu Schulzeiten in eine
Schulunfähigkeitsversicherung um und kann in der Ausbildungszeit ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine
Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.