Doppelte Auszahlung bei Unfalltod
Dieser Zusatz, der bei unfallbedingtem Tod die doppelte Versicherungssumme verspricht, ist fast schon zum Standard geworden. Jeder dritte Vertrag ist damit ausgestattet. Sinnvoll ist dieser Zusatz dennoch nicht. Wenn Sie eine höhere Absicherung tatsächlich benötigen, so sollte die Todesursache keine Rolle spielen. Brauchen Sie die doppelte Summe nicht, so können Sie sich die Prämie dafür sparen. Oft wird angenommen, dass es sich um eine kostenlose Zusatzleistung handelt. Richtig ist, dass für diesen Zusatz Beiträge zu zahlen sind und der Sparanteil Ihrer Beiträge dadurch geringer ausfällt.
ino24-Tipp
Wer höheren Versicherungsschutz benötigt, sollte eine günstige Risiko-Lebensversicherung abschließen, da diese nicht nur bei Unfalltod, sondern generell bei Tod zahlt.
Langläufer
Verträge, die bis zum 75. oder gar 85.Lebensjahr laufen, werden gerne verkauft, weil die Provision dafür höher ist, als für Policen, die auf das 65.Lebensjahr abgeschlossen werden. Die lange Laufzeit wird damit begründet, dass man ja bereits mit 65 kündigen oder den Vertrag auszahlen lassen kann.
Diese Argumentation ist zwar richtig, kostet aber Ihr Geld. Die Rendite eines solchen vorzeitig gekündigten Vertrages ist deutlich geringer.
ino24-Tipp
Verträge, die der Altersversorgung dienen, sollten mit Beginn der Rente enden. In der Regel beginnt die Rente mit 65 Jahren, meist wird diese Laufzeit richtig sein.