Krankengeld:
Ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse an fast alle gesetzlich Versicherten, die pflichtversichert sind.
Seit 01.08.2009 – freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse:
Nach den Gesetzesänderungen in den Jahren 2008 und 2009 können Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls wieder das Krankengeld erhalten, allerdings müssen sie dieses explizit beantragen und einen erhöhten Satz von 0,6% aus dem beitragspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.
Krankentagegeld:
Ist eine Leistung aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag. Diese Leistung ist aber nicht an eine private Krankenvollversicherung gekoppelt und kann daher völlig separat abgeschlossen werden.
Selbständige, die in der privaten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Eine Lohnfortzahlung erhalten sie nämlich nicht. Ab dem ersten Krankheitstag müssen sie also für alle laufenden Kosten selbst aufkommen. Bei längerer Krankheit kann dies durchaus die Existenz bedrohen.
Als Selbständiger können Sie bereits ab dem 4.Tag ein Krankentagegeld versichern, wobei die Beiträge hier sehr hoch sind.
Es empfiehlt sich fast immer eine Staffel für Selbständige, z.B. ab dem 8.Tag ein geringer Satz, ab dem 15. bzw. 22. Tag nochmals ein höherer. So kann man das Risiko gut splitten.
Als Arbeitnehmer und Arbeiter haben Sie einen Vorteil. In Ihrem Arbeitsvertrag ist eine Lohnfortzahlung geregelt, meistens bis zur 6.Woche, manchmal auch länger. Sollten Sie länger als 42 Tage am Stück krank sein, zahlt danach die gesetzliche Krankenkasse weiter, hier aber NICHT das volle Gehalt, was Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten würden.
Die Regel besagt:
Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Was bedeutet das? Von dem Krankentagegeld sind noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. Diese werden gleich von der Krankenkasse einbehalten.
Ein Rechenbeispiel für Arbeitnehmer:
Sie sind berufstätig, in Steuerklasse I und haben keine Kinder.
Ihr Bruttogehalt:
2.900,00 €
Ihr Nettogehalt:
1.660,00 €
90% aus Netto laut Regel:
1.494,00 €
Pro Tag (auf 30 Tage):
49,80 €
Davon abgezogen werden pro Tag:
Rentenversicherung:
4,96 €
Arbeitslosenversicherung:
0,70 €
Pflegeversicherung:
0,68 €
Pro Tag Netto:
43,46 €
Monatliche Auszahlung:
1.303,80 €
Differenz zu Ihrem Netto:
356,20 €
Diese Gehaltslücke können Sie auch als Arbeitnehmer privat absichern.