Der aktuelle Stand für alle Angestellten und Arbeiter die automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet sind, ist wie folgt:
Arbeitnehmer erhalten üblicherweise noch sechs Wochen (Arbeitsvertragsbedingt auch länger) bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall weiterhin
Lohn- oder Gehaltsfortzahlung.
Danach setzt die
Krankengeldzahlung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Das Krankengeld wird jedoch nicht in voller Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens bezahlt, die Krankenkasse leistet lediglich
70% des Brutto-, aber höchstens 90% Ihres Nettoeinkommens. Hierzu wird der Durchschnitt der letzten drei Monate herangezogen. Hiervon werden dann auch noch die Kosten zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass Krankengeld eine Lohnersatzleistung ist und nachschüssig, d.h. erst mit Ihrer Steuerklärung für das im Leistungsbezug liegende Jahr rückwirkend besteuert wird. Aus diesem Grund ist die Höhe des Krankengeldes beim Bezug auch erst mal fast identisch mit Ihrem letzten Nettoeinkommen, doch die Steuer muss wie oben erwähnt dann noch nachträglich abgegolten werden.
Können Sie bei längerer Krankheit auf 30 Prozent Ihres Nettoeinkommens verzichten?
Neben den augenscheinlichen Krankheiten, die einem sofort dazu einfallen, wie zum Beispiel Krebsleiden, Herzinfarkt, Schlaganfall etc., können die Gründe für eine längere Krankheit z.B. auch in der Freizeit liegen oder bei einem Sportunfall passieren.
Bei einem Kreuzbandriss und anschließender Operation mit Reha-Maßnahmen ist man häufig 2 bis 3 Monate krankgeschrieben. Also länger als die Lohnfortzahlung dauert.
Zu den häufigsten Gründen für längere Arbeitsunfähigkeit zählen heute unter anderem:
• Schon ein leichterer Verkehrsunfall mit einem Schleudertrauma,
• Bandscheibenvorfall,
• Risikoschwangerschaft,
• Burn-out,
• Depressionen.
Verringern sich bei längerer Krankheit Ihre Miete, Ihre Haus- oder Wohnungsfinanzierung, Ihre Lebenshaltungskosten, Ihre Kfz-Kosten und Ihre Versicherungsbeiträge um ca. 30 %?
Falls nicht, lesen Sie bitte weiter.
Wie Sie in unserem Beispiel sehen können, ist der Einnahmenverlust individuell, aber mit Sicherheit doch ganz beachtlich.
Hier ein kleines Beispiel:
| Bruttoeinkommen: |
2.000,00 Euro |
| Entspricht Netto: |
1.200,00 Euro |
| Krankengeld von der Krankenkasse (70% vom Brutto): |
1.400,00 Euro |
| Krankengeld von Krankenkasse (90% vom Netto): |
1.080,00 Euro |
| Abzüglich Kosten für Sozialversicherung: |
-133,00 Euro |
| Tatsächlich ausgezahltes Krankengeld vor Steuer |
947,00 Euro |
Aus den 947,00 Euro ist noch am Jahresende die Lohnsteuer abzuführen und somit ergibt sich eine Lücke von mindestens 253,00 Euro monatlich.
Bei Arbeitnehmern, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen (im Jahr 2011 liegt diese bei 44.500 Euro Jahreseinkommen), d.h. monatlich über 3.712,50 Euro, wird die Lücke existenzbedrohlich, da das
Krankengeld aus nur max. der Beitragsbemessungsgrenze berechnet und bezahlt wird.
Auch hier ein Beispiel:
| Bruttoeinkommen: |
5.000,00 Euro |
| Entspricht Netto: |
3.500,00 Euro |
| Krankengeld von der Krankenkasse: |
2.598,75 Euro |
| Abzüglich Kosten für Sozialversicherung: |
-323,02 Euro |
| Tatsächlich ausgezahltes Krankengeld vor Steuer |
2.275,73 Euro |
Aus den 2.275,73 Euro ist noch die Lohnsteuer abzuführen. Es ergibt sich somit eine
Einnahmenlücke von mindestens 1.225,- Euro pro Monat!
Fazit: Je höher das Einkommen, desto grösser der Einkommensverlust bzw. die Lücke auf Grund der Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeiter und Angestellte können Ihre Einkommenslücke sehr günstig mit einer privaten Zusatzversicherung schließen, nämlich mit der Krankentagegeldversicherung (auch Verdienstausfall genannt).
Versichert wird hierbei nur die Differenz zwischen Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen und dem von der Krankenkasse gezahlten Krankengeld (in unserem ersten Beispiel wären also nur 253,00 Euro abzusichern). Da man üblicherweise die ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung erhält, kann man das Krankentagegeld erst ab dem 43. Krankheitstag abschliessen.
Berechnen Sie hier Ihre persönliche Einkommenslücke
Überrascht? Dann sollten Sie sofort handeln und dieses wirtschaftliche existenzielle Risiko umgehend abdecken.
Bei Selbständigen oder Freiberuflern ist diese Absicherung sogar noch wichtiger und daher unverzichtbar.
Sie fragen sich warum? Ganz einfach, weil im Krankheitsfall nicht nur laufende Einnahmen wegfallen, sondern evtl. auch Ihr Kundenstamm in Gefahr ist.
Mit folgender Faustregel können Sie Ihren Bedarf ermitteln:
Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn ./. Steuern:360 Tage = Grundlage des Tagessatzes.
Selbständige und Freiberufler können die Verdienstabsicherung individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf gestalten, d.h. ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Schutz einsetzen soll.
Sie können sich den Anbieter selbst aussuchen und somit auch die zu zahlenden Beiträge selbst bestimmen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse brauchen Sie diesen Zusatzschutz nicht wieder extra bzw. zusätzlich beantragen. Diese Versicherung kann i.d.R. fortgeführt werden.
Erfahrungsgemäß wird jedoch in vielen Fällen aus Kostengründen oder Unwissenheit diese existenzielle Absicherung sehr oft nicht abgeschlossen. Gerne überprüfen wir Ihre persönliche und individuelle Situation.