In der privaten Krankenzusatzversicherung kann man verschiedene Bereiche durch einen Zusatztarif verbessern:
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Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
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Zusatzversicherung für die Zähne
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Pflegezusatzversicherung
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Krankentagegeldversicherung
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Auslandsreisekrankenversicherung
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Ergänzungstarif zur Absicherung von Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Brillen, bei Kuren usw.
Die Krankenhauszusatzversicherung
Als bekannteste Zusatzversicherung hat diese auch den höchsten Stellenwert. Ob Sie Wert auf höchsten Komfort im Krankenhaus legen, oder ob Sie bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses freie Hand haben möchten, mit dieser Zusatzversicherung liegen Sie richtig.
Unterschiede gesetzlich zu privat:
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Leistung
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Gesetzliche Kasse
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Privater Zusatztarif
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Behandelnde Ärzte
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Zuständig ist der jeweils Dienst habende Arzt, in der Regel der Stationsarzt
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Die Behandlung wird vom Chefarzt durchgeführt. Die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten.
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Unterbringung im Krankenhaus
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Übernommen werden die Kosten für die allgemeine Pflegeklasse. In der Regel ist dies ein Mehrbettzimmer.
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Erstattet wird je nach Tarif das Ein- oder Zweibettzimmer. Kosten für Telefonanschluss und/oder Fernseher werden oft auch übernommen.
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Krankenhauswahl
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Zuständig ist das am nächsten gelegene, billigste Krankenhaus.
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Freie Krankenhauswahl.
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Arzthonorare
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Die Erstattung erfolgt entweder nach der so genannten Fallkostenpauschale oder dem Pflegesatz.
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Übernahme der Kosten für höhere Arzthonorare, entweder bis zum 3,5-fachen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Manche sogar darüber hinaus.
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Zahnärztliche Leistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur 50% der Kosten für Zahnersatz. Erbringt der Versicherte den Nachweis über eine regelmäßige Zahnpflege, so kann die Erstattung auf 65% steigen.
Aber: Die Kasse zahlt nur für "zugelassene Leistungen". Für größere Zahnersatzbehandlungen kommen schnell 10.000 € zusammen. Eigenanteile in Höhe von 5.000 € reißen schnell ein finanzielles Loch in die Tasche. Wohl dem, der eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. Gute Versicherer zahlen zum Kassenanteil dazu, die gesamte Erstattung beträgt im o.g. Beispiel dann nicht 5.000 €, sondern nur 1.000 €. Einige Versicherer zahlen auch für Einlagefüllungen z.B. Inlays. Gesetzliche Kassen zahlen nur für umstrittene Amalgamfüllungen, nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit, werden auch die Kosten für wesentlich teurere Alternativen übernommen.
Kostet eine Amalgamfüllung noch relativ bescheidene 40 €, so kommen für ein Keramik-Inlay schnell 300 € bis 500 € zusammen. Zahnzusatzversicherungen werden von einigen Anbietern "Solo" angeboten, andere Versicherer bieten diese Leistung im Rahmen der Ergänzungstarife an.
ino24-Tipp
Achten Sie genau auf die Formulierungen der einzelnen Anbieter und prüfen Sie ebenfalls Ergänzungstarife.
Die Pflegeversicherung
Erst 2007 wurde die Erhöhung der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte beschlossen. Jeder kann auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls oder auf Grund seines Alters zum Pflegefall werden. Pflegefälle sind teuer, im Pflegeheim sind schnell 3.000 € monatlich fällig. Pflege durch Fachpersonal im eigenen Haus kann noch erheblich teurer sein.
Da diese Kosten in der Regel das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen übertreffen, geht es schnell an die Ersparnisse. Sind auch diese aufgebraucht, so werden die Eltern und die Kinder in die finanzielle Pflicht genommen. Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung übernimmt maximal 1.432 € pro Monat, in besondern Härtefällen bei Pflegestufe III bis zu 1.917 €. Pflegezusatzversicherungen werden entweder über einen bestimmten Tagessatz abgeschlossen, es gibt auch Anbieter, die 80% der Kosten ohne Höchstbegrenzung erstatten.
Krankentagegeldversicherung für Angestellte
Das nach 6 Wochen Krankheit von der gesetzlichen Krankenversicherung auszuzahlende Tagegeld liegt deutlich unter dem bisherigen Lohn. Die entstehende Einkommenslücke, kann mit einer privaten Tagegeldversicherung geschlossen werden.
Ein Rechenbeispiel:
Sie sind berufstätig, in Steuerklasse I und haben ein Kind (Sie zahlen also nicht den erhöhten Satz in die Pflegeversicherung).
Ihr Bruttogehalt: 2.900 €
Ihr Nettogehalt: 1.660 €
90% aus Netto laut Regel: 1.494 €
Pro Tag (auf 30 Tage): 49,80 €
Davon abgezogen werden pro Tag:
Rentenversicherung: 4,96 €
Arbeitslosenversicherung: 1,05 €
Pflegeversicherung: 0,42 €
Pro Tag Netto: 43,37 €
Monatliche Auszahlung: 1.301,10 €
Differenz zu Ihrem Netto: 358,90 €
Krankentagegeldversicherung für Selbständige
Sichern Sie Ihr monatliches Einkommen in der Regel komplett über die Krankentagegeldversicherung ab. Da die Lohnfortzahlung hier entfällt, können kürzere Karenzzeiten gewählt werden. Je kürzer die Karenzzeit, umso höher fällt der Beitrag aus. In der Regel versichern Selbständige Karenzzeiten von 3 oder 4 Wochen ab.
Ergänzungstarife
Nachdem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren immer weiter gekürzt wurden, ist der Bedarf für so genannte Ergänzungstarife stark gewachsen.
Ergänzungstarife können z.B. die folgenden Leistungen enthalten:
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Zahnersatz, gelegentlich auch Zahnbehandlungsleistungen (Inlays usw)
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Erstattung der Differenzkosten, die entstehen können, wenn Sie sich für ein anderes Krankenhaus entscheiden als das, in welches Ihr Arzt Sie einweist
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Leistungen bei Auslandsaufenthalten
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Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
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Erstattung der Eigenanteile im Krankenhaus
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Erstattung der Eigenanteile bei Massagen
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Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker.
Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich erheblich. Bei dieser Versicherungsform sollte man nicht ausschließlich auf die Preise achten. Hier ist es wichtig, den Versicherer auszuwählen, der die gewünschte Leistung bietet.