Private KrankenversicherungAb 2009 gilt für alle Pflichtversicherten und auch freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz (15,5% Stand 11.2008). Mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung kann eine Menge Geld eingespart werden. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall.oder direkt ein persönliches Angebot zur Privaten Krankenversicherung anfordern Kurzinformation zur privaten KrankenvollversicherungWer ein Gehalt hat, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt und gesund ist, kann sich privat versichern. Die private Krankenversicherung kann je nach persönlichen Ansprüchen Geld sparen oder die Leistungen der Versicherung deutlich verbessern. Die Versicherungsunternehmen bieten eine Vielfalt an Tarifen an. Als Privatversicherter haben Sie viele Möglichkeiten den Versicherungsschutz auf Ihre Ansprüche abzustimmen. Vergleichen Sie deswegen nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen.ino24-Tipps
Einzelheiten zur privaten KrankenvollversicherungUnterschiede gesetzlich/privatGesetzliche Kassen Wer kann sich privat krankenversichern? Wie kann ich mich versichern? Was ist für wen sinnvoll? Wie kann ich wechseln? Gliederung der privaten Krankenversicherung Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung? Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten? Steigende Beiträge im Alter? Was bedeutet Selbstbeteiligung? Welche Regeln gelten beim Abschluß? Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? Was unterscheidet private (PKV) und gesetzliche (GKV) Krankenversicherung?1. Der PreisBei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen und ab 2009 nach dem einheitlichen Beitragssatz von 15,5% (Stand 11.2008). Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche. Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 150 € - 200 € pro Monat. Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als max. 268,28 Euro monatlich für das Jahr 2009 (Krankenversicherung und 35,83 Euro Pflegeversicherung) 2. Die Leistung
Die SystemeMit der Gesundheitsreform 2009 wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% eingeführt, der für alle Krankenkassen gilt. Noch ist offen, ob und welche Krankenkassen weitere Zuzahlungen verlangen werden oder Rückerstattungen vornehmen.In den Gesundheitsfonds fließen Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Steuermittel. Die Krankenkassen erhalten pro Versicherten eine pauschale Zuweisung. Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Wer muss sich versichern?Angestellte, die jährlich unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen (in Ost- und Westdeutschland) sind versicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich krankenversichern. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Pflichtgrenze versicherungsfrei waren, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in West und Ost.Die aktuellen Grenzen zur Krankenversicherung
Bezieher von Arbeitslosengeld sind ebenfalls pflichtversichert. Arbeitslose, die im letzten Arbeitsverhältnis privat versichert waren, können unter Umständen privat versichert bleiben. Wer ist von der Versicherungspflicht befreit? Ab 01.01.2009 gilt in Deutschland für alle die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Wer ab diesem Zeitpunkt weder eine private noch ein gesetzliche Krankenversicherung hat, riskiert ein Bußgeld. Um allen Bürgern eine Möglichkeit zur Versicherung zu geben, haben auch die privaten Krankenversicherungen Auflagen erhalten. Sie müssen jeden Antragsteller ohne Risikoprüfung aufnehmen, allerdings nur in den so genannten Basistarif, der eine medizinische Grundversorgung gewährleistet und sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert. Der momentan angebotene Standardtarif der PKV wird entsprechend in den Basistarif überführt. ino24 informiert:
WICHTIGE ÄNDERUNG 2007:
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 eine Wettbewerbsstärkungsmaßnahme für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Seit dem 1. Februar 2007 gilt eine Wechselbeschränkung auf drei Jahre. Wer in die Private Krankenversicherung wechseln möchte, muss nicht nur beim Einkommen die Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschreiten, sondern auch in den vorherigen drei Jahren diese Grenze bereits überschritten haben. Wie kann ich mich versichern?
Was ist für wen sinnvoll?Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.
ino24-TippWer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen kann, hat sicher falsch gehandelt. Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?
ino24-TippKündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt. Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie beim derzeitigen Versicherer gekündigt haben und ein anderer Versicherer sie nicht aufnimmt. Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung.Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) max. 268,28 Euro monatlich für das Jahr 2009 (Krankenversicherung und 35,83 Euro Pflegeversicherung). Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen. Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten?Auf Preissteigerungen müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben.Betrachtet man den Beitragsverlauf der letzten 20 Jahre, so sind die Beitragssteigerungen der privaten (PKV) und der gesetzlichen (GKV) Krankenversicherung auf ungefähr gleichem Niveau. Die durchschnittliche jährliche Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherer betrug in den vergangenen 15 Jahren 4,94%. Wer als besser verdienender Angestellter stattdessen freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse geblieben ist, dem wurden im selben Zeitraum jährlich rund 3,95% pro Jahr mehr für die Gesundheitserhaltung aus der Tasche gezogen. Zu beachten ist hierbei, dass die GKV in diesem Zeitraum erhebliche Leistungskürzungen eingeführt hat. Steigende Beitrage und stabiler Beitragssatz von 15,5%?Im Gesundheitswesen droht eine Explosion der Beiträge. Nach Expertenansicht könnte der GKV-Beitrag langfristig auf 30% steigen.Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom Oktober 2000. Danach müssen die Bereitschaftsdienste der Krankenhäuser künftig als Arbeitszeit gewertet werden. Hierdurch würden Mehrkosten von ca. 1 Mrd. € pro Jahr anfallen. Experten warnten bei einer Tagung der Enquete-Kommission zum Thema "Demographischer Wandel" vor einer massiven Verschärfung der Finanznöte der Kassen. Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen, mitverursacht durch die immer bessere medizinische Versorgung, drohe der Beitrag nach Expertenansicht gewaltig nach oben zu klettern. Beitragssätze könnten von derzeit 13,5% auf 20% oder gar 30% ansteigen. Wie lange der einheitliche Beitragssatz von 15,5% stabil bleibt ist allerdings offen. Für das Jahr 2009 wird der Staat vier Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds legen. Es ist geplant diesen Betrag jährlich um 1,5 Milliarden anzuheben. Was tun die Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter? Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da Sie nach dem Umlageverfahren arbeiten. Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden. Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr zum Einfrieren der monatlichen Beiträge eingesetzt. Was bedeutet Selbstbeteiligung (SB)?Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird. Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, d.h. Erstattung 100% seiner Rechnungen. Meistens lohnen sich aber Tarife ohne SB nicht, da Tarife mit SB unterm Strich eigentlich immer günstiger sind. Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:
Unser Tipp:Die hier rot dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen. Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder. Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten. Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb deutlich billiger. Welche Regeln gelten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung?Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen. Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden Gesundheitsprüfung Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag sogar ablehnen. Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?"Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren
Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private. Personen über 55 Jahren
Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen. |
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