 |
 |
 |  |
 |
| Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung |
 |
|
|
|
|
 |
|
 |
 |  |
 |
| Die Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits, damit Ihre Interessen gewahrt werden. |
 |
|
|
|
|
 |
|
 |  |
 |
| Die Leistungen der Anbieter sind keinesfalls gleich. |
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
 |  |
 |
- Special-Produkte zum Sparpreis
- Auf Wunsch Experten Beratung
|
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 |  |
 |
Was ist nicht versichert? Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:- Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
- Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
- Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
- Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
- Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
- Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
- Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
- Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
- Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
- Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:- Kosten, die der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne dass er hierzu eine Rechtsverpflichtung gehabt hätte.
- Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
- Kosten für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.
- Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.
|
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|