Folgende Punkte sollten Sie bei der Wahl der richtigen Wohnmobilversicherung zusätzlich beachten bzw. entsprechend Ihrem Wohnmobil und Ihren persönlichen Ansprüchen berücksichtigen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters bzw. können dort diese Informationen sowie Ihr persönliches Angebot zur Wohnmobilversicherung anfordern.
Einige Anbieter bauen in den Bedingungen kleine versteckte "Fallen" ein, die sich für Sie erheblich auswirken können:
Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund zu niedriger Durchfahrtshöhe. Sie fahren unter einem Baum oder einer Brücke durch und beschädigen das Fahrzeug, weil die Höhe nichta ausreichend war. Es gibt Anbieter, die dies als grobe Fahrlässigkeit werten und nicht für den Schaden aufkommen. Die Schadenhöhe derartiger Schäden sind oft erheblich, weshalb diese Punkt eigentlich inakzeptabel ist.
Hoher Selbstbehalt bei Hagelschäden. Es gibt Anbieter, die einen Vertrag mit z.B. 150 Euro Selbstbehalt für Teilkaskoschäden anbieten. Hagelschäden gehören zur Teilkasko, bei manchen Anbietern gilt hier aber ein abweichender Selbstbehalt von z.B. 1.000 Euro.
Abrechnung auf Gutachtenbasis. Bleiben wir mal beim Hagelschaden und stellen uns vor,dass das Dach des Fahrzeugs durch Hagel beschädigt wurde. Diese stören Sie vielleicht nicht, weshalb Sie den Schaden auf Basisi des Gutachtens mit der Versicherung abrechnen wollen, d.h. Sie wollen den Schaden einfach auszahlen lassen. Hier gibt es Anbieter, die die Rechnung um die Mehrwertsteuer kürzen und dann nur 50% des Schaden abgelten. In der Praxis kann dies dazu führen, dass Sie ein paar Tausend Euro weniger erhalten.
Bitte rufen Sie uns im Zweifel einfach an. Sie erreichen uns werktags unter 07144-8080.